RECHTSBERATUNG FÜR UKRAINISCHES RECHT

Ukrainisches Recht.
Klar für Ihr
Unternehmen.

Wir begleiten Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beim Markteintritt, bei Verträgen und im laufenden Geschäft mit der Ukraine – strukturiert, deutschsprachig und unternehmerisch gedacht.

Beratung ausschließlich zum ukrainischen Recht. Keine Rechtsberatung im deutschen Recht.

REGISTRIERT BEIM Bundesamt für Justiz Rechtsdienstleistungsregister · Nr. 2025 0000 2734

Seit 2003

JURISTISCHE PRAXIS

DACH ↔ Ukraine

EINE KLARE SCHNITTSTELLE

In Deutschland

PERSÖNLICH ANSPRECHBAR

Versichert

NACH DEN VORGABEN DES RDG

LEISTUNGEN

Rechtliche Sicherheit für Ihr Geschäft mit der Ukraine.

Vom ersten Markteintritt bis zur laufenden Begleitung: Wir ordnen das Vorhaben, reduzieren vermeidbare Risiken und übernehmen die rechtlichen Schritte im ukrainischen Rechtsraum.

01

Markteintritt & Struktur

Rechtliche Orientierung für Ihren Eintritt in den ukrainischen Markt – von der passenden Struktur bis zum belastbaren Fahrplan.

02

Unternehmensgründung

Gründung und Begleitung von Einzelunternehmen (FOP), GmbH (TOV), Niederlassungen, Repräsentanzen und weiteren Rechtsformen in der Ukraine.

03

Vertrags- & Gesellschaftsrecht

Verträge, Gesellschafterentscheidungen und Unternehmensstrukturen, die zu Ihrem Vorhaben passen und Risiken früh sichtbar machen.

04

Partner- & Risikoprüfung

Rechtliche Prüfung ukrainischer Geschäftspartner, Dokumente und geplanter Transaktionen vor Ihrer Entscheidung.

05

Genehmigungen & Behörden

Begleitung bei Erlaubnissen, Registrierungen und der Kommunikation mit staatlichen oder kommunalen Stellen in der Ukraine.

06

Laufende Rechtsbegleitung

Kontinuierliche Unterstützung bei Verträgen, Corporate Governance, Gegenparteien sowie Grundstücks- und Vermögensfragen.

UNSER ANSPRUCH

Zwei Systeme. Ein verlässlicher Weg.

Internationale Vorhaben scheitern selten an einer einzigen Norm. Sie scheitern an unklaren Zuständigkeiten, fehlenden Dokumenten und Risiken, die zu spät erkannt werden. Genau dort schaffen wir Struktur.

„Wir übersetzen nicht nur Sprache. Wir übersetzen ukrainisches Recht in tragfähige unternehmerische Entscheidungen.“

ARBEITSWEISE

Nachvollziehbar von der Anfrage bis zum Abschluss.

01

Erstkontakt

Sie schildern Ihr Vorhaben oder Problem. Wir prüfen, ob ukrainisches Recht betroffen ist und ob wir übernehmen können.

02

Klare Einordnung

Wir bewerten Ausgangslage, Risiken und Handlungsoptionen. Sie erhalten eine verständliche Empfehlung statt juristischer Umwege.

03

Mandat & Plan

Umfang, Vertraulichkeit, Kostenrahmen und nächste Schritte werden vor Beginn transparent festgehalten.

04

Umsetzung & Bericht

Wir koordinieren die rechtlichen und administrativen Schritte in der Ukraine und berichten nachvollziehbar über den Stand.

Remote oder persönlich

Zoom, Teams, Telegram, Telefon oder ein Termin in Deutschland – so, wie es für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.

EXPERTISE MIT SUBSTANZ

Yurii Havrysh

REGISTRIERTER RECHTSDIENSTLEISTER FÜR UKRAINISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND

Seit 2003 in der juristischen Praxis. Sein Schwerpunkt liegt im Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie in der rechtlichen Begleitung von Unternehmen. Erfahrung als Insolvenzverwalter und in kommunalen Rechtsfragen ergänzt den Blick auf komplexe wirtschaftliche Situationen.

2003

Beginn der juristischen Praxis

2009

Zweiter Hochschulabschluss in öffentlicher Verwaltung

2025

Registrierung beim Bundesamt für Justiz

Direkt Kontakt aufnehmen

EIN SINNVOLLER ERSTER SCHRITT

Erstberatung

Eine fundierte Orientierung zu Ihrer Situation, möglichen Szenarien und den nächsten rechtlichen Schritten im ukrainischen Recht.

30–60 Minuten

Vorläufige rechtliche Einordnung

Handlungsoptionen und nächste Schritte

Empfehlung zum weiteren Beratungsbedarf

AB

200 €

Der konkrete Umfang wird vorab bestätigt.

Termin anfragen

HÄUFIGE FRAGEN

Was Sie vor der Anfrage wissen sollten.

01 Beraten Sie auch zum deutschen Recht?

Nein. Unsere Rechtsdienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf ukrainisches Recht. Wenn Ihr Vorhaben zusätzlich deutsches Recht berührt, stimmen wir die Schnittstellen transparent ab; die deutsche Rechtsberatung erfolgt durch entsprechend zugelassene Berufsträger.

02 Muss ich für die Zusammenarbeit in die Ukraine reisen?

In der Regel nicht. Erstgespräch, Dokumentenaustausch und Abstimmung können per Video, Telefon oder E-Mail erfolgen. Persönliche Termine in Deutschland sind nach Vereinbarung möglich.

03 Können Sie eine Gesellschaft vollständig gründen?

Ja, abhängig vom Einzelfall begleiten wir die Auswahl der Rechtsform, die Dokumentenerstellung und die erforderlichen Registrierungs- und Behördenschritte. Den konkreten Umfang klären wir vor Mandatsbeginn.

04 Wie werden die Kosten festgelegt?

Nach der Erstbewertung erhalten Sie einen nachvollziehbaren Vorschlag zum Leistungsumfang und zur Vergütung. So wissen Sie vor Beginn, welche Schritte beauftragt sind und welche Kosten entstehen können.

KONTAKT

Ihr Vorhaben beginnt mit einer klaren Einordnung.

Schildern Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung, ob und in welchem Rahmen wir Sie unterstützen können.

Anfrage per E-Mail
UKRAINE · WHATSAPP · TELEGRAM · VIBER +380 98 055 76 77
VERTRETUNG IN DEUTSCHLAND
Oelbergstraße 9A
76703 Kraichtal
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